BESCHLUSSÜBERSICHT
- Bezug des Kindergeldes
- Kinder gegen sexuellen Missbrauch stärken
- Schutz des ungeborenen Lebens im Mutterleib vor Alkohol
- Ahndung von Straftaten im Namen der "Ehre"
- Deutschkurse für Migrantinnen
- Verbesserung des Jugendmedienschutzes
- Neugeborenen-Hörscreening als Pflichtleistung der Krankenkassen
- Demografischer Wandel
- Mutterschafts-/Elternzeit statt Mutterschafts-/Elternurlaub
- Förderung von Plätzen im Freiwilligen Sozialen Jahr
- Gewalt an Frauen und Kindern
- Reform des Lehrplans für das Fach Hauswirtschaftslehre
RESOLUTION: "Qualifizierte Frauen sind nachgefragt!"
BESCHLUSSÜBERSICHT
- Altersgerechtes Wohnen durch bauliche Maßnahmen sicher stellen!
- Schutz und Hilfe für die von Gewalt betroffenen Frauen sicher stellen - für eine bundesweit einheitliche verlässliche und ausreichende Finanzierung der
Frauenhäuser
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind der wichtigste Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs
- Die gesetzliche Wiedereinführung der Beiordnung von Rechtsanwältinnen bei Verfahrenskostenhilfe in den Gewaltschutzverfahren und den neuen Kindschaftssachen
- Die Landesfrauenräte setzen sich gegenüber ihren jeweiligen Landesregierungen und Landesparlamenten für die Erstellung von frauen- und gleichstellungspolitischen
ressortübergreifenden Rahmenprogrammen oder Richtlinien ein, mit dem Ziel, vorhandene Projekte der verschiedenen Politikbereiche zusammen zu fassen und koordiniert weiter zu entwickeln sowie
Gleichstellungspolitik in allen Ressorts zu verankern
- Die nach dem 27. September 2009 neu gewählte Bundesregierung wird aufgefordert, in ihr Regierungsprogramm folgende Punkte aufzunehmen:
1. Der aktuell zwischen Frauen- und Männerlöhnen in Deutschland bestehende Unterschied von 23 % wird in allen Wirtschaftsregionen der Bundesrepublik deutlich abgesengt. Im Laufe der
Legislaturperiode wird das Niveau mindestens auf den europäischen Durchschnitt von 15 % reduziert.2. Mit einem Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft wird sichergestellt, dass
bundesweit
a) der Frauenanteil in den Führungspositionen deutlich erhöht wird. Dazu gehört auch die Einführung einer Frauenquote von 40 % in Aufsichtsgremien von Unternehmen nach dem norwegischen
Beispiel
b) die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird.
3. Mit einer Änderung des Steuerrechts gilt in Deutschland wie in jedem anderen Staat in der EU die Individualbesteuerung. Das Ehegattensplitting mit seinen verheerenden Auswirkungen auf das
Einkommen - und die daraus folgende soziale Absischerung von Frauen - ist im Laufe der Legislaturperiode abgeschafft.
4. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stärkt die Position der Frauen in Bund und Ländern wirkungsvoll. Mit dem Verbandsklagerecht werden auch strukturelle Diskriminierungen
bekämpft.
- Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 %
- Sexuelle Dienstleistungen zum Pauschaltarif - Verbot des Betriebs so genannter Flatrate-Bordelle
RESOLUTION "Frauen und Rechtsextremismus"